Rechtsprechung
RG, 23.04.1921 - I 299/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welchen Schutz gegen Übersetzung ihrer Werke genossen schwedische Urheber im Deutschen Reiche bis zum 1. Januar 1920? Welche Folgen hat der seit diesem Tage wirksame Beitritt Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den Übersetzungsschutz schwedischer Urheber ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urheberrecht; Schutz gegen Übersetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 134
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 398; 82, 334; 94, 1; 102, 134; 107, 281; 113, 414; 123, 320). - BGH, 31.05.1974 - I ZR 10/73
Schulerweiterung
Es hat seine Grundlage im Wesen und Inhalt des Urheberrechts und wird von den Bestimmungen der §§ 11 ff. und 15 ff. UrhG - wie bereits früher von den Bestimmungen des Literatururheberrechtsgesetzes und des Kunstschutzgesetzes (vgl. RG a.a.O. sowie RGZ 102, 134, 141 - Strindberg-Übersetzung) - als selbstverständlich vorausgesetzt.